Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1. Allgemeines
1. Wir, Fa. Gehring Thomas legen unseren Verträgen ausnahmslos den nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Mit der Auftragserteilung erkennt der Vertragspartner unsere Bedingungen an.
2. Entgegenstehenden Bedingungen widersprechen wir hiermit. Sie gelten nur, wenn dies schriftlich vereinbart wird. Bedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen nicht nochmals widersprechen und die vertraglich geschuldete Lieferung /Leistung vorbehaltlos erbringen.
3. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
4. Wir setzten voraus, dass der Kunde seine Datensätze, auch über den Zeitpunkt der Auslieferung der Arbeiten an ihn, hinaus sichert. Eine Sicherung der vom Kunden übermittelten Bilddaten durch uns erfolgt nicht. Nach Erledigung des Auftrages werden die vom Kunden übermittelten Bilddaten gelöscht.
5. Unsere Geschäftsbedingungen liegen und hängen in unseren Geschäftsräumen zur Einsicht aus. Auf Wunsch senden wir sie auch jederzeit kostenpflichtig zu.
6. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle vorherigen Preislisten ihre Gültigkeit. Preisänderungen behalten wir uns ausdrücklich vor.
§ 2. Vertragsabschluß, Vertragsinhalt
1. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Auslieferung der vereinbarten Leistungen zustande. Wir sind jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich mitzuteilen.
2. Unsere Angebote erfolgen freibleibend.
3. Sämtliche Vereinbarungen bei Vertragsabschluß sind schriftlich niederzulegen, andere als die niedergelegten sind nicht getroffen. Schriftform gilt auch für Nebenabreden, Zusicherungen und nachträgliche Änderungen, einschließlich der Vertragsaufhebung als vereinbart.
4. Wir weisen ausdrücklich auf die Rechte hin, die nach dem Urheberrechtsgesetz oder anderen gesetzlichen Vorschriften gelten. Wir nehmen diese Rechte in Anspruch. Für von Dritten bezogenes Material gilt dasselbe entsprechend. Für die Inhalte der übertragenden Bilddaten zeigt sich der Kunde verantwortlich. Bei allen uns übertragenen Arbeiten wird das Urheberrecht des Kunden vorausgesetzt. Aus einer etwaigen Urheberrechtsverletzung entstehende Folgen trägt allein der Kunde. Der Kunde behält die Rechte an allen Unterlagen, die uns durch den Kunden oder durch vom Kunden autorisierte Personen überlassen werden. Damit dieser Service angeboten werden kann, gewährt der Kunde dem Anbieter ein nichtausschließliches, bezahltes, ständiges und weltweites Recht, diese Unterlagen zu kopieren, zu verteilen, anzuzeigen, auszuführen, zu veröffentlichen, zu übersetzen, anzupassen, zu modifizieren und sonst wie im Zusammenhang mit dem Service zu nutzen, unabhängig vom Medium, von der Technik oder der Form, wie diese verwendet werden.
§ 3. Preise und Zahlungen
1. Die Preise verstehen sich als Waren-, Dienstleistungswert ab Werk ohne Skonti und sonstige Nachlässe zuzüglich Verladung, Verpackung, Fracht und etwaiger Versicherungen sowie zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
2. Die Zahlung hat in "EURO" spesenfrei und ohne jeden Abzug zu erfolgen.
3. Soweit nicht anders vereinbart erfolgt die Zahlung per Vorauskasse (Der Kunde ist verpflichtet, den Kaufpreis nach Vertragsschluss unverzüglich zu zahlen per Überweisung auf unser Konto).
4. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Diskont- und Einziehungsspesen entgegengenommen.
5. Wir behalten uns das Recht vor, bei Warenbestellungen im Wert unter Euro 25,00 netto, Bearbeitungszuschläge zu berechnen, nicht mehr jedoch als Euro 25,00 netto.
6. Der Vertragspartner darf gegen unsere Forderung mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn diese Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
§ 4. Lieferung und Lieferverzug
1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners voraus.
2. Rechtzeitige und richtige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
3. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Werden nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein Liefertermin oder eine Lieferfrist neu zu vereinbaren.
4. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Haus verlassen hat oder die Versandbereitschaftsanzeige abgesandt wurde.
5. Der Vertragspartner kann uns 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferzeit schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommen wir in Verzug. Der Vertragspartner kann neben Lieferung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Sollten wir auch ohne das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aufgrund zwingender Vorschriften haften, dann wird die Verzugsentschädigung des Vertragspartners auf 0,5% des Lieferwertes für jede volle Woche der Verspätung, insgesamt auf höchstens 5% des Lieferwertes beschränkt, jedoch nicht mehr als Schaden entstanden ist.
6. Der Vertragspartner kann uns im Falle unseres Verzugs auch schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen mit Hinweis, das er die Abnahme des Vertragsgegenstandes nach Ablauf der; Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht; im übrigen ist die Schadensersatzhaftung auf 20% des Lieferwertes beschränkt.
7. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verändern die in Ziff.1 und 2 genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen und eine angemessene Anlauffrist.
8. Wir haben keinen Einfluss darauf, wenn Artikel von unseren Lieferanten aus dem Programm genommen werden und somit nicht mehr lieferbar sind oder in Art und Ausführung geändert wurden. Sollten uns vom Lieferanten ein Ersatzartikel angeboten werden, so werden Sie darüber informiert. Ein Schadensanspruch wegen nicht mehr lieferbaren Artikeln kann nicht gegen uns geltend gemacht werden. Preisänderungen einzelner Artikel behalten wir uns vor.
§ 5. Gefahrenübergang, Lieferung, Kontrolle, Rügepflicht
1. Die Gefahr geht unbeschadet etwaiger Montageverpflichtungen mit der Übergabe an den Kunden über. Ist die Ware versandbereit, so geht die Gefahr auf den Vertragspartner eine Woche nach Zugang einer Versandbereitschaftsanzeige über, es sei denn, wir haben die Versendung der Ware übernommen. Verzögert sich die Versendung oder Abnahme infolge von Umständen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Absendung einer; Versandbereitschaftsanzeige über. Zum Abschluss von Versicherungen sind wir in allen Fällen nur auf besonderen schriftlichen Auftrag des Vertragspartners im angegebenen Umfang auf; dessen Kosten verpflichtet.
2. Der Versand erfolgt in jedem Fall bei Verbraucherbestellungen auf unser Risiko. (Auch bei Versandart Brief und Päckchen).
2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware auf Mängel, auch im Fall der Weiterveräußerung, zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich längstens innerhalb von 3 Arbeitstagen schriftlich zu rügen. Transportschäden sind innerhalb 48 Stunden anzuzeigen.
3. Auf Verlangen ist der Auftraggeber verpflichtet, an der Erstellung eines Abnahme- und Funktionsprotokolls mitzuwirken.
4. Bei Reparaturen sind erkennbare Mängel bei Entgegennahme, nicht erkennbare nach Entdeckung unverzüglich, längstens innerhalb von 10 Arbeitstagen, schriftlich zu rügen.
§ 6. Gewährleistung
Es wird ausdrücklich keine Gewähr für übereinstimmende Farben der Bilder mit den Original Dateien gewährleistet. Farbliche Differenzen werden als Reklamation nicht anerkannt. Weiterhin werden keine Reklamationen anerkannt die durch eine mangelhafte Qualität (z.B. Auflösung) der Original Bilddateien hervorgerufen wurden. Für nicht nur unerhebliche Mängel der Lieferung unter Einschluss ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
1. Von uns anerkannte Mängel der Lieferung infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes - z.B. schlechte Ausführung, fehlerhafte Bauart, fehlerhaftes Material - verpflichten uns nach unserem, billigem Ermessen unterliegender Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile werden wieder unser Eigentum.
2. Schlägt die Nachbesserung fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, die Herabsetzung des Preises oder die Aufhebung des Vertrages zu verlangen; befindet sich der Liefergegenstand im Ausland, ist die Vertragsaufhebung nur bei Vorliegen wesentlicher Mängel zulässig. Auf die Preisherabsetzung finden die Regeln der Minderung (§472 BGB), auf die Vertragsaufhebung die Wandlung (§467 BGB) Anwendung.
3. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften gilt für den Fall des vorbeschriebenen Fehlschlagens der Nachbesserung Abschnitt VII.
4. Die Gewährleistungszeit bei neuen Sachen beträgt für Verbraucher 2 Jahre, für Unternehmer 1 Jahr ab Übergabe.
5. Die Gewährleistungszeit bei gebrauchten Sachen beträgt für Verbraucher 1 Jahr und ist bei Unternehmern ausgeschlossen.
6. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Durchführung unsachgemäß vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten am Liefergegenstand ohne unsere Genehmigung die Mangelgewährleistung für den Liefergegenstand zum Erlöschen bringt. Die Beweislast für das Gegenteil obliegt dem Auftraggeber.
7. Bei Reparaturen erfolgt die Gewährleistung nach unserer Wahl nur durch kostenfreie Ersatzlieferung oder unentgeltliche Instandsetzung der mangelhaften Teile. Kann der Mangel nicht beseitigt werden oder ist für den Auftraggeber ein weiterer Nachbesserungsversuch unzumutbar oder scheitert die Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung oder Ersatzlieferung die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) der Rückgängigmachung des Vertrags (Wandelung) oder bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Schadensersatz verlangen.
8. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeitsmaterialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand nach einem anderen Ort als dem uns bei Vertragsabschluss bekannten Installationsort oder Lieferort verbracht wurde.
§ 7. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns in allen Fällen das Eigentum am Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem jeweils zugrunde liegenden Liefervertrag vor.
2. Darüber hinaus behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur Erfüllung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, in allen Fällen die Liefergegenstände unentgeltlich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwahren.
3. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist in allen Fällen unzulässig. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte sind wir unverzüglich unter Überlassung der für einen Widerspruch notwendigen Unterlagen zu benachrichtigen.
4. Der Auftraggeber ist darüber hinaus berechtigt, den Liefergegenstand im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verarbeiten und weiterzuveräußern, solange er nicht in Verzug ist. Er tritt schon mit Abschluss des Kaufvertrages mit uns die ihm aus der Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe des Rechnungswertes der gelieferten Vorbehaltsware an uns ab.
5. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurses, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens sowie bei Scheck- oder Wechselprotest erlischt das Recht zur Veräußerung sowie die Befugnis zum Einzug abgetretener Forderungen. In diesen Fällen ist der Auftraggeber verpflichtet, uns über die Vorbehaltsware sowie Forderungsabtretungen unverzüglich unaufgefordert Rechnung zu legen.
6. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist, es sei denn, der Saldo ist ausgeglichen.
7. Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Auftraggebers insoweit nach unserem billigen Ermessen unterliegenden Wahl zur Rückübertragung verpflichtet, als die Sicherungsgrenze überschritten ist.
8. Wir sind zur Rücknahme unserer Vorbehaltsware nach Mahnung nach den nach Ziffer 5.geregelten Fällen sowie dann berechtigt, wenn der Auftraggeber mit einem wesentlichen Teil seiner Zahlungsverpflichtungen im Rückstand ist. Ebenso wie eine Pfändung durch uns gilt dies nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet. Ein Zurückbehaltungsrecht wird ausgeschlossen.
9. Beträge, die der Vertragspartner aus abgetretenen Forderungen einzieht, sind bis zur Überweisung an uns gesondert zu führen, um Verrechnungen und/oder Aufrechnungen mit debitdorisch geführten Bankkonten auszuschließen.
§ 8. Rechtswahl, Gerichtsstand
1. Allen Verträgen liegt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der vereinheitlichten Kaufrechte (UNKaufR) zugrunde.
2. Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz.
3. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
§ 9. Modifikation, Änderung
Wir behalten uns das Recht vor, die Bedingungen für unseren Service jederzeit ändern zu können. Wir teilen die Änderungen durch einen offiziellen Hinweis auf unsere Homepage mit. Wenn der Kunde nach dem Hinweis auf eine Änderung den Service von Fa. Gehring in Anspruch nimmt akzeptiert er diese Änderung. Der Anbieter kann einen oder alle Aspekte des Service nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Mitteilung beenden oder revidieren. Sollten einzelne Passagen der AGB nach geltendem Recht ungültig sein, behalten alle anderen Passagen ihre Gültigkeit. Mit Erscheinen der aktualisierten AGB verlieren ältere Versionen ihre Gültigkeit.
§ 10. Liefer- und Versandbedingungen
Sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist, berechnen wir für Versand innerhalb von Deutschlands (ohne Inseln) eine anteiligen Pauschalbetrag von 3,90 Euro, unabhängig von der Anzahl und dem Gewicht. Abweichende Versandkosten werden in der Artikelbeschreibung genannt.
§ 11. Copyright
Alle dargestellten Fremdlogos, Bilder und Grafiken sind Eigentum der entsprechenden Firmen und unterliegen dem Copyright der entsprechenden Lizenzgeber. Sämtliche auf dieser Seite und in allen unseren Anzeigen dargestellten Fotos, Logos, Texte, Berichte, Scripte und Programmierroutinen, welche Eigenentwicklungen von uns sind oder von uns aufbereitet wurden, dürfen nicht ohne unser Einverständnis kopiert oder anderweitig genutzt werden. Alle Rechte vorbehalten.
§ 12. Widerrufsrecht
1. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 1 Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
2. Ein Recht zum Widerruf des Auftrages ist gemäß § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB ausgeschlossen, wenn die Waren nach den Vorgaben des Bestellers angefertigt werden und auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Der Widerruf ist zu richten an:
Fa. GehringInhaber: Gehring Thomas
Mariaburghausener Str. 7, 97478 Knetzgau/Hainert
shop@trend-line-shop.de
Fax: 09527 950547
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
§ 13. Abmahnung
Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt
Sollte irgendwelcher Inhalt oder die designtechnische Gestaltung einzelner Seite oder Teile dieses Internetangebotes fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen oder anderweitig in irgendeiner Form wettbewerbsrechtliche Probleme hervorbringen, so bitten wir unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG, um eine angemessene, ausreichend erläutend und schnelle Nachricht ohne Kostennote.
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Die Einschaltung eines Anwaltes, zur für den Dienstanbieter kostenpflichtigen Abmahnung, entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen und würde damit einen Verstoß gegen § 13 Abs. 5 UWG, wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrensleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfelder, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen.







